ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
NetProm Ltd -
Branchenportal, Firmenverzeichnis und Online-Werbeplattformen
Ausführliche
Entwurfsfassung
Stand: 28.02.2026
Hinweis: Diese Fassung
ist eine Arbeits- und Entwurfsgrundlage und ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
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Betreiber |
NetProm Ltd |
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Gegenstand |
Betrieb von
Branchenportalen, Firmenverzeichnissen, Informationsportalen und
Online-Werbeflächen |
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Zielregionen |
Deutschland,
Österreich, Schweiz, Südtirol sowie weitere deutschsprachige oder
wirtschaftlich relevante Regionen |
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Vertriebsmodell |
Selbständige
Agenturen schließen Verträge im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung
ab. |
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Gerichtsstand |
Sitz von NetProm Ltd
in der Republik Türkei, soweit gesetzlich zulässig |
Vorbemerkung: Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Rolle von NetProm Ltd als
Betreiberin eines Online-Branchenportals und vergleichbarer
Veröffentlichungsplattformen. Sie unterscheiden ausdrücklich zwischen NetProm
Ltd als Portalbetreiberin, selbständigen Agenturen als Vertragspartnern der
Kunden und etwaigen Abrechnungs-, Verwaltungs- oder Buchhaltungsdienstleistern.
Die Formulierungen sind bewusst ausführlich gehalten, um die Rollenverteilung,
Verantwortlichkeiten und Haftungsabgrenzungen klar darzustellen.
Rechtlicher
Hinweis: Diese AGB sind
ein Entwurf auf Grundlage der beschriebenen
Geschäftsstruktur. Sie sind keine Rechtsberatung. Vor Verwendung im
Geschäftsverkehr sollten sie durch einen qualifizierten Rechtsanwalt geprüft
und an die tatsächlichen Firmen-, Vertrags-, Steuer- und Datenschutzstrukturen
angepasst werden.
Geltungsbereich
und Zweck
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von NetProm Ltd betriebenen oder
mitbetriebenen Online-Portale, Branchenportale, Firmenverzeichnisse,
Informationsportale, Werbeplattformen, Unternehmensprofile, digitalen
Präsentationsflächen und vergleichbaren Online-Dienste.
Die AGB regeln insbesondere die technische und publizistische Veröffentlichung
von Unternehmensinformationen, Firmenprofilen, Werbeanzeigen, Bildern, Logos,
Videos, Leistungsbeschreibungen, Kontaktdaten und sonstigen werblichen
oder informatorischen Inhalten.
Diese AGB regeln nicht das Zustandekommen, den Inhalt oder die Wirksamkeit von
Werbe-, Anzeigen- oder Veröffentlichungsverträgen, die Kunden mit selbständigen
Agenturen schließen. Solche Verträge bestehen ausschließlich zwischen der
jeweiligen Agentur und dem jeweiligen Kunden, sofern nichts anderes
ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden, Agenturen, Dienstleistern oder
sonstigen Dritten gelten nicht, es sei denn, NetProm Ltd stimmt deren
Einbeziehung ausdrücklich und schriftlich zu.
Diese AGB gelten ergänzend zu etwaigen besonderen Nutzungsbedingungen,
Leistungsbeschreibungen, Plattformhinweisen, Datenschutzinformationen und
technischen Vorgaben von NetProm Ltd.
Begriffsbestimmungen
NetProm Ltd bezeichnet
die Betreiberin der Online-Plattformen, auf denen Unternehmensinformationen,
Firmenprofile, Werbeanzeigen und vergleichbare Inhalte veröffentlicht werden.
Agenturen im Sinne dieser AGB sind selbständige Vertriebs-, Werbe-, Anzeigen-,
Marketing- oder Vermittlungsunternehmen, die Kunden akquirieren, beraten,
Verträge schließen oder Werbeleistungen vermitteln, ohne dadurch Vertreter von
NetProm Ltd zu sein.
Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige,
Freiberufler, Vereine, Organisationen, öffentliche Einrichtungen oder sonstige
wirtschaftlich tätige Personen, deren Unternehmensinformationen oder
Werbeinhalte auf Portalen von NetProm Ltd veröffentlicht werden.
Portal bezeichnet jede von NetProm Ltd betriebene oder genutzte
Online-Plattform, Website, Unterseite, Datenbank, Kategorie, Branchenrubrik,
regionale Seite, Partnerseite oder digitale Veröffentlichungsfläche.
Werbeanzeige bezeichnet jede entgeltliche oder unentgeltliche Darstellung eines
Unternehmens, einschließlich Texten, Logos, Bildern, Videos, Kontaktdaten,
Leistungsbeschreibungen, Verlinkungen und sonstigen Präsentationsinhalten.
Öffentliche Daten sind Informationen, die aus frei zugänglichen Quellen
stammen, insbesondere aus Unternehmenswebseiten, öffentlichen Registern,
Branchenverzeichnissen, Suchmaschinen, Pressemitteilungen,
Social-Media-Profilen, Firmenprofilen, Kundenangaben oder sonstigen öffentlich
wahrnehmbaren Quellen.
Betreiberstellung
von NetProm Ltd
NetProm Ltd betreibt
die Portale als technische, organisatorische und publizistische Plattform zur
Darstellung von Unternehmensinformationen und Werbeinhalten.
Die Leistung von NetProm Ltd besteht in der Bereitstellung, Pflege,
Strukturierung, Speicherung, Veröffentlichung, Anpassung und technischen
Darstellung von Inhalten auf den jeweiligen Online-Portalen.
NetProm Ltd entscheidet nach eigenem Ermessen über Aufbau, Gestaltung,
Kategorien, Branchenzuordnung, technische Umsetzung, Suchfunktionen, Platzierungssysteme,
Menüführung, Design, Darstellung und Weiterentwicklung der Portale.
Ein Anspruch auf eine bestimmte technische Gestaltung, grafische Darstellung,
Platzierung, Sichtbarkeit, Suchmaschinenposition, Reichweite oder Anzahl von
Besuchern besteht nicht.
NetProm Ltd ist berechtigt, Portale zusammenzulegen, umzubenennen, technisch zu
ändern, Funktionen zu entfernen, neue Funktionen hinzuzufügen oder Inhalte auf
andere eigene oder verbundene Plattformen zu übertragen, sofern der wesentliche
Veröffentlichungszweck erhalten bleibt.
Zielgruppe und
geografischer Bezug
Die Portale richten
sich insbesondere an Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz,
Südtirol sowie weiteren deutschsprachigen oder wirtschaftlich relevanten
Regionen.
Der Zweck der Portale besteht darin, Unternehmen digital auffindbar zu machen,
Unternehmensinformationen zu strukturieren und werbliche Präsentationen
innerhalb von Branchen, Regionen oder Themenbereichen zu ermöglichen.
Die Veröffentlichung eines Unternehmensprofils oder einer Werbeanzeige auf
einem Portal von NetProm Ltd begründet keine amtliche Registrierung, keine
Eintragung in ein öffentliches Register und keine behördliche Anerkennung.
NetProm Ltd betreibt private Informations- und Werbeplattformen. Die Portale
stehen in keinem organisatorischen Zusammenhang mit staatlichen Registern,
Behörden, Kammern oder amtlichen Stellen, sofern dies nicht ausdrücklich
angegeben ist.
Kunden und Agenturen haben selbst sicherzustellen, dass die von ihnen
verwendeten Unternehmensdaten, Werbeaussagen und Inhalte für die jeweiligen
Zielmärkte rechtlich zulässig sind.
Agenturmodell und
Vertragsabschluss
Werbe-, Anzeigen- oder
Veröffentlichungsverträge werden regelmäßig durch selbständige Agenturen
angebahnt, vermittelt oder abgeschlossen.
Die jeweilige Agentur handelt gegenüber dem Kunden im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung, sofern im konkreten Vertrag nichts anderes ausdrücklich und
schriftlich vereinbart ist.
NetProm Ltd ist grundsätzlich nicht Vertragspartei des zwischen Agentur und
Kunde geschlossenen Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die vereinbarte
Veröffentlichung technisch auf einem Portal von NetProm Ltd erfolgt.
Preis, Laufzeit, Anzahl der Auflagen, Veröffentlichungsdauer,
Zahlungsbedingungen, Rabatte, Sondervereinbarungen, Kündigungsregelungen,
Nebenabreden und sonstige Vertragsdetails werden ausschließlich zwischen
Agentur und Kunde vereinbart.
Die Agentur kann NetProm Ltd mit der technischen oder publizistischen
Ausführung einer Veröffentlichung beauftragen. Dadurch wird NetProm Ltd nicht
automatisch Vertragspartner des Kunden.
Der Kunde hat Einwendungen gegen das Zustandekommen, die Beratung, telefonische
Aussagen, mündliche Zusagen oder den Inhalt des Vertrages grundsätzlich
gegenüber der Agentur geltend zu machen.
Keine
Vertretungsmacht der Agenturen für NetProm Ltd
Agenturen sind nicht
berechtigt, NetProm Ltd ohne ausdrückliche schriftliche Vollmacht
rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Agenturen dürfen keine Erklärungen, Garantien, Zusagen, Preisnachlässe,
Kündigungsbestätigungen, Vertragsänderungen oder sonstigen rechtsgeschäftlichen
Erklärungen im Namen von NetProm Ltd abgeben, sofern keine ausdrücklich
schriftlich erteilte Vollmacht besteht.
Aussagen von Agenturen über Leistungen, Preise, Laufzeiten, Kündigungen,
Verlängerungen oder sonstige Vertragsbestandteile sind NetProm Ltd nicht
zuzurechnen, soweit NetProm Ltd diese Aussagen nicht ausdrücklich schriftlich
bestätigt hat.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Verkaufsgespräche, Telefonate,
Außendienstgespräche, E-Mail-Korrespondenz oder sonstige Vertriebsmaßnahmen der
Agenturen zu überwachen.
Die Agenturen sind verpflichtet, gegenüber Kunden klarzustellen, in wessen
Namen sie handeln und wer Vertragspartner des Kunden wird.
Leistungserbringung
durch NetProm Ltd
NetProm Ltd erbringt
ausschließlich die technische, organisatorische und publizistische
Veröffentlichung der bereitgestellten oder öffentlich verfügbaren Inhalte.
Zur Leistung können insbesondere gehören: Anlage eines Firmenprofils,
Veröffentlichung einer Werbeanzeige, Darstellung von Bildern und Logos,
Einbindung von Videos, Aufnahme von Kontaktdaten, Branchenzuordnung, regionale
Zuordnung, Verlinkung zur Unternehmenswebseite und technische Pflege der
veröffentlichten Inhalte.
NetProm Ltd ist berechtigt, Inhalte redaktionell zu strukturieren, zu kürzen,
sprachlich anzupassen, technisch zu formatieren, Kategorien zuzuordnen oder aus
Darstellungsgründen zu bearbeiten, sofern der wesentliche Aussagegehalt nicht
verfälscht wird.
NetProm Ltd schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte
Zahl von Anfragen, keine bestimmte Suchmaschinenplatzierung, keine bestimmte
Reichweite und keine konkrete Umsatzsteigerung des Kunden.
Eine Leistung gilt als erbracht, wenn die vereinbarte oder übermittelte
Werbeanzeige beziehungsweise das Firmenprofil auf einem Portal von NetProm Ltd
technisch veröffentlicht oder zur Veröffentlichung bereitgestellt wurde.
Abgrenzung zu
Printprodukten und Broschüren
Diese AGB betreffen
vorrangig den Online-Portalbetrieb, Online-Firmenverzeichnisse und digitale
Veröffentlichungsleistungen von NetProm Ltd.
Soweit
eine Agentur gegenüber einem Kunden zusätzlich Printprodukte, Stadtbroschüren,
Gemeindebroschüren, Bürgerinformationsbroschüren, Druckanzeigen oder sonstige
Druckerzeugnisse anbietet, ist NetProm Ltd hierfür nur verantwortlich, wenn
NetProm Ltd eine solche Leistung ausdrücklich schriftlich übernommen hat.
Wird NetProm Ltd lediglich mit der Online-Veröffentlichung eines Firmenprofils
oder einer Werbeanzeige beauftragt, besteht keine Verpflichtung zur
Herstellung, Gestaltung, Verteilung oder Veröffentlichung von
Druckerzeugnissen.
Ansprüche wegen nicht erbrachter oder beanstandeter Printleistungen sind
gegenüber derjenigen Agentur oder demjenigen Unternehmen geltend zu machen, das
die Printleistung vertraglich übernommen hat.
Die Online-Veröffentlichung durch NetProm Ltd kann unabhängig von etwaigen
Printleistungen erfolgen und stellt eine eigenständige digitale
Ausführungsleistung dar.
Öffentliche
Unternehmensdaten
NetProm Ltd ist
berechtigt, öffentlich zugängliche Unternehmensinformationen zu erfassen, zu
speichern, zu strukturieren, zu ergänzen, zu aktualisieren, zu veröffentlichen
und dauerhaft zu archivieren.
Öffentliche
Quellen können insbesondere Unternehmenswebseiten, Impressumsangaben,
öffentliche Register, Suchmaschinen, Social-Media-Auftritte,
Pressemitteilungen, Firmenverzeichnisse, Bewertungsportale, Branchenlisten,
öffentliche Bekanntmachungen und sonstige frei zugängliche Informationsquellen
sein.
Zu den verarbeitbaren Informationen gehören insbesondere Firmenname, Anschrift,
Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Website, Öffnungszeiten, Leistungsbeschreibung,
Branchenangaben, Ansprechpartner, Unternehmensbeschreibung, Logos, Bilder,
Videos und öffentlich dargestellte Zusatzinformationen.
NetProm Ltd übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder
Aktualität öffentlich zugänglicher Daten.
Unternehmen können berechtigte Änderungswünsche einreichen. NetProm Ltd prüft
solche Anträge nach eigenem Ermessen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Firmenprofile und
Unternehmensdarstellungen
NetProm Ltd ist
berechtigt, Firmenprofile anzulegen, zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu
ergänzen und zu aktualisieren.
Firmenprofile können sowohl auf Angaben des Kunden, Angaben der Agentur als
auch auf öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen beruhen.
Ein Firmenprofil kann insbesondere Name, Adresse, Kontaktdaten, Branche,
Beschreibung, Tätigkeitsbereiche, Öffnungszeiten, Bilder, Logos, Videos,
Verlinkungen und weitere Unternehmensinformationen enthalten.
NetProm Ltd entscheidet nach eigenem Ermessen über Struktur, Umfang,
Darstellung, Gestaltung, Reihenfolge und technische Einbindung eines
Firmenprofils.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Gestaltung, Kategorie, Reihenfolge, Platzierung
oder Hervorhebung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich
zugesagt wurde.
Die Veröffentlichung eines Firmenprofils bedeutet nicht, dass NetProm Ltd die
Richtigkeit, Qualität, Seriosität oder Leistungsfähigkeit des dargestellten
Unternehmens bestätigt.
Bilder, Logos,
Videos und sonstige Medien
NetProm Ltd ist
berechtigt, öffentlich zugängliche Logos, Bilder, Videos, Grafiken,
Unternehmensdarstellungen und sonstige Medien zur Darstellung von
Firmenprofilen und Werbeanzeigen zu verwenden, soweit keine gesetzlichen
Vorschriften entgegenstehen.
Werden Inhalte durch Kunden, Agenturen oder Dritte übermittelt, versichert der
jeweilige Übermittler, über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und
Veröffentlichung zu verfügen.Der Übermittler stellt NetProm Ltd von sämtlichen
Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Urheber-, Marken-,
Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Schutzrechten entstehen.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, vor Veröffentlichung eine vollständige
rechtliche Prüfung sämtlicher Medieninhalte vorzunehmen.
NetProm Ltd kann Medieninhalte zuschneiden, komprimieren, skalieren, technisch
bearbeiten oder in ein anderes Format übertragen, soweit dies zur Darstellung
auf den Portalen erforderlich ist.
Bei berechtigten Beanstandungen kann NetProm Ltd Inhalte entfernen, sperren oder
ersetzen, ohne hierdurch eine Rechtspflicht gegenüber dem beanstandenden
Dritten anzuerkennen.
Nutzungsrechte und Freistellung
Der Kunde
beziehungsweise die Agentur räumt NetProm Ltd an allen übermittelten Texten,
Bildern, Logos, Videos, Grafiken und sonstigen Inhalten ein einfaches, räumlich
unbeschränktes, zeitlich für die Dauer der Veröffentlichung und Archivierung
geltendes Nutzungsrecht ein.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Speichern, Vervielfältigen,
Bearbeiten, Formatieren, Veröffentlichen, öffentliche Zugänglichmachen,
Verbreiten, Archivieren und technische Anpassen der Inhalte.Das Nutzungsrecht
erstreckt sich auch auf verbundene Portale, Partnerportale, regionale
Plattformen, Suchportale, mobile Darstellungen, Social-Media-Kanäle und
technische Zwischenspeicherungen.
Die Rechtseinräumung erfolgt in dem Umfang, der zur Durchführung der jeweiligen
Veröffentlichung und zum Betrieb der Portale erforderlich ist.
Der Kunde und die Agentur stellen NetProm Ltd von allen Ansprüchen frei, die
Dritte wegen der Nutzung der übermittelten oder öffentlich bereitgestellten
Inhalte geltend machen, sofern der Anspruch auf einer Pflichtverletzung des
Kunden oder der Agentur beruht.
Veröffentlichung
auf mehreren Portalen
NetProm Ltd ist
berechtigt, Inhalte auf mehreren eigenen, verbundenen oder kooperierenden
Portalen gleichzeitig oder nacheinander zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung kann insbesondere auf Branchenportalen,
Firmenverzeichnissen, Informationsportalen, regionalen Portalen,
Themenportalen, Partnerseiten, mobilen Ansichten und sonstigen digitalen
Präsentationsflächen erfolgen.
NetProm Ltd kann Inhalte spiegeln, technisch auslesen, kategorisieren, in
andere Unterseiten einbinden oder in Such- und Filterfunktionen darstellen.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung auf einer bestimmten Domain, Unterseite,
Kategorie oder Partnerplattform besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich
schriftlich zugesagt wurde.
NetProm Ltd kann Veröffentlichungen aus technischen, wirtschaftlichen oder
organisatorischen Gründen auf andere Portale verschieben, ohne dass hieraus ein
Mangel der Leistung entsteht.
Änderungen von
Werbeanzeigen und Unternehmensdaten
Kunden können während
der Veröffentlichungsdauer Änderungswünsche bezüglich Texten, Bildern, Logos,
Videos, Kontaktdaten oder sonstigen Unternehmensinformationen einreichen.
NetProm Ltd bearbeitet Änderungswünsche innerhalb angemessener Frist, soweit
die Änderung technisch möglich, rechtlich zulässig und organisatorisch zumutbar
ist.
Ein Anspruch auf sofortige Umsetzung besteht nicht.
NetProm Ltd kann Änderungswünsche ablehnen, wenn diese rechtswidrige,
irreführende, beleidigende, rufschädigende, wettbewerbswidrige oder technisch
ungeeignete Inhalte betreffen.
Bei Änderungen, die über übliche Korrekturen hinausgehen, kann NetProm Ltd die
Umsetzung von einer zusätzlichen Vereinbarung oder Vergütung abhängig machen,
soweit dies im jeweiligen Verhältnis zulässig ist.
Die
Agentur bleibt für Änderungszusagen verantwortlich, die sie gegenüber dem
Kunden gemacht hat, soweit diese nicht ausdrücklich von NetProm Ltd bestätigt
wurden.
Laufzeiten und
Auflagenmodelle
Laufzeiten, Anzahl der
Veröffentlichungen, Auflagen, Wiederholungen, Abrechnungszeiträume und sonstige
Leistungszeiträume richten sich nach den Vereinbarungen zwischen Agentur und
Kunde.
Mögliche Vereinbarungen können insbesondere einmalige Veröffentlichungen,
einjährige Laufzeiten, zweijährige Laufzeiten, dreijährige Laufzeiten, mehrere
Auflagen, einzelne Auflagen, digitale Wiederholungsveröffentlichungen oder
sonstige individuelle Modelle umfassen.
NetProm Ltd übernimmt keine Verantwortung dafür, welche Laufzeit, welche Anzahl
von Auflagen oder welches Vergütungsmodell zwischen Agentur und Kunde
vereinbart wurde.
Soweit NetProm Ltd mit der Veröffentlichung beauftragt wird, richtet sich die
technische Ausführung nach den von der Agentur übermittelten Auftragsdaten.
Unklarheiten über Laufzeit, Auflagenzahl, Verlängerung oder Vertragsende sind
grundsätzlich im Verhältnis zwischen Agentur und Kunde zu klären.
Automatische
Verlängerungen
Soweit zwischen
Agentur und Kunde eine automatische Verlängerung vereinbart wurde, richtet sich
deren Wirksamkeit ausschließlich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen Agentur
und Kunde.
NetProm Ltd haftet nicht für Streitigkeiten über Beginn, Ende, Verlängerung,
Kündigungsfrist oder Fortbestand eines zwischen Agentur und Kunde geschlossenen
Vertrages.
NetProm Ltd darf sich bei der technischen Ausführung auf die von der Agentur
übermittelten Auftrags- und Laufzeitdaten verlassen, sofern keine
offensichtlichen Fehler erkennbar sind.
Behauptet ein Kunde, dass eine Verlängerung nicht wirksam vereinbart wurde oder
ein Vertrag beendet sei, ist dies gegenüber der Agentur oder dem
Forderungsinhaber geltend zu machen.
NetProm Ltd kann die Veröffentlichung bis zur Klärung des Sachverhalts
fortführen, anpassen, aussetzen oder beenden, ohne hierdurch eine eigene
rechtliche Bewertung des Agenturvertrages vorzunehmen.
Rechnungsstellung
und Abrechnung durch Dritte
Die Rechnungsstellung
kann durch die Agentur selbst, durch beauftragte Buchhaltungsunternehmen,
Finanzdienstleister, Verwaltungsunternehmen, Abrechnungsstellen,
Forderungsdienstleister oder sonstige hierzu beauftragte Dritte erfolgen.
Die Einschaltung eines Rechnungsdienstleisters bedeutet nicht, dass dieser
Vertragspartei des ursprünglichen Werbevertrages wird.
Der Rechnungsdienstleister haftet nicht für das Zustandekommen, den Inhalt, die
Beratung, die Laufzeit, die Preisvereinbarung oder sonstige Umstände des
zwischen Agentur und Kunde geschlossenen Vertrages.
NetProm Ltd haftet nicht für die formale oder steuerliche Richtigkeit von
Rechnungen, die durch andere Unternehmen erstellt werden, sofern NetProm Ltd
nicht selbst Rechnungsaussteller ist.
Die Gültigkeit einer Forderung wird nicht allein dadurch berührt, dass die
Rechnung durch einen beauftragten Dienstleister, ein Buchhaltungsunternehmen
oder eine sonstige externe Stelle erstellt wird.
Der Kunde ist verpflichtet, Einwendungen gegen Rechnungen unverzüglich
gegenüber dem Rechnungsaussteller oder dem Forderungsinhaber geltend zu machen.
Forderungsinhaberschaft
und Forderungsweitergabe
Die Forderung aus dem
Werbe-, Anzeigen- oder Veröffentlichungsvertrag steht grundsätzlich derjenigen
Agentur oder demjenigen Unternehmen zu, das Vertragspartner des Kunden geworden
ist, sofern keine wirksame Abtretung oder sonstige Forderungsübertragung erfolgt
ist.
Die Agentur kann berechtigt sein, Forderungen, Abrechnungsdaten oder
Zahlungsansprüche an Dritte weiterzugeben, abzutreten oder durch Dritte
verwalten zu lassen, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich
zulässig ist.
NetProm Ltd wird durch eine Forderungsabtretung, Abrechnung oder
Zahlungsabwicklung nicht automatisch Vertragspartner des Kunden.
Die Übertragung einer Forderung auf ein Rechnungs-, Finanz-, Verwaltungs- oder
Inkassounternehmen lässt die ursprüngliche Verantwortlichkeit der Agentur für
den Vertragsschluss unberührt.
Der Schuldner kann berechtigte Einwendungen gegen die Forderung gegenüber dem
jeweiligen Forderungsinhaber geltend machen. NetProm Ltd entscheidet solche
Einwendungen nicht, sofern NetProm Ltd nicht selbst Forderungsinhaber ist.
Zahlung, Verzug und kaufmännische
Prüfpflichten
Zahlungsbedingungen,
Fälligkeiten, Skonti, Rabatte, Ratenzahlungen oder sonstige Zahlungsmodalitäten
richten sich nach der Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde beziehungsweise
nach der jeweils ausgestellten Rechnung.
Bei Unternehmern, Kaufleuten, Gewerbetreibenden oder vergleichbaren
geschäftlichen Kunden sind Rechnungen, Auftragsbestätigungen und
Veröffentlichungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
Beanstandungen gegen Rechnungen, Veröffentlichungen oder Auftragsdaten sind
unverzüglich nach Kenntnis geltend zu machen.
Eine verspätete Beanstandung kann nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen
Regelungen oder vertraglichen Vereinbarungen ausgeschlossen sein.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Zahlungen entgegenzunehmen oder Forderungen
beizutreiben, sofern NetProm Ltd nicht ausdrücklich als Zahlungsempfänger oder
Forderungsinhaber benannt ist.
Zahlungsverzug, Mahnkosten, Verzugszinsen und weitere Kosten richten sich nach
dem Vertrag, der Rechnung und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Haftungsausschluss für Agenturen
NetProm Ltd haftet nicht für Aussagen, Handlungen, Unterlassungen,
Versäumnisse oder Pflichtverletzungen selbständiger Agenturen.
Dies gilt insbesondere für telefonische Verkaufsgespräche, Außendiensttermine,
E-Mail-Korrespondenz, Preisverhandlungen, Vertragsauslegungen, Laufzeitzusagen,
Kündigungsabsprachen, Rabattversprechen und sonstige Nebenabreden.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Gespräche zwischen Agenturen und Kunden
mitzuhören, aufzuzeichnen, zu kontrollieren oder nachträglich zu bewerten.
NetProm Ltd haftet nicht dafür, wenn eine Agentur dem Kunden unzutreffende,
missverständliche, unvollständige oder irreführende Angaben macht.
Etwaige Ansprüche wegen Beratungsfehlern, Falschinformationen, Täuschung,
Pflichtverletzung oder unerlaubtem Verhalten sind gegenüber der jeweiligen
Agentur geltend zu machen.
NetProm Ltd kann freiwillig Hinweise entgegennehmen und intern prüfen, ohne
dadurch eine Haftung oder Prüfpflicht anzuerkennen.
Haftungsbeschränkung von NetProm Ltd
NetProm
Ltd haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften nur für Schäden, die auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von NetProm Ltd beruhen, soweit
zwingendes Recht keine weitergehende Haftung vorschreibt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn,
ausgebliebene Kundenanfragen, Reputationsschäden, Datenverluste oder
wirtschaftliche Erwartungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
NetProm Ltd haftet nicht für technische Störungen, Serverausfälle, Wartungsarbeiten,
Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, Suchmaschinenänderungen,
Rankingverluste, Reichweitenschwankungen oder sonstige Umstände außerhalb ihres
Einflussbereichs.
NetProm Ltd übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Werbeanzeige
wirtschaftlich erfolgreich ist oder zu bestimmten Umsätzen, Anfragen oder
Kundenkontakten führt.
Für Inhalte, die von Kunden, Agenturen oder Dritten übermittelt oder öffentlich
bereitgestellt werden, haftet der jeweilige Übermittler beziehungsweise
Verantwortliche.
Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Kein Inkasso und keine Rechtsberatung
NetProm
Ltd ist kein Inkassounternehmen und betreibt keine Inkassodienstleistungen im
Sinne einer rechtlichen Forderungsbeitreibung für Dritte.
NetProm Ltd entscheidet keine Streitigkeiten zwischen Agentur und Kunde über
die Wirksamkeit, Fälligkeit oder Durchsetzbarkeit von Forderungen.
Die Beauftragung von Inkassounternehmen, Rechtsanwälten oder sonstigen
Forderungsdienstleistern erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen
Forderungsinhaber oder eine hierzu berechtigte Stelle.
NetProm Ltd erteilt keine Rechtsberatung. Hinweise, Auskünfte oder Erklärungen
von NetProm Ltd dienen ausschließlich der technischen, organisatorischen oder
allgemeinen Information.
Kunden, Agenturen und Dienstleister sind verpflichtet, rechtliche Fragen
eigenständig durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen.
Aus einer freiwilligen Stellungnahme, Kulanzprüfung oder Weiterleitung von
Informationen durch NetProm Ltd entsteht keine rechtliche Beratungs-, Prüfungs-
oder Entscheidungspflicht.
Technische Verfügbarkeit und
Plattformänderungen
NetProm
Ltd bemüht sich um eine angemessene technische Verfügbarkeit der Portale. Eine
ununterbrochene, fehlerfreie oder jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht
garantiert.
Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen,
Serverumzüge, Providerwechsel oder sonstige organisatorische Maßnahmen können
zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
NetProm Ltd ist berechtigt, Portale technisch, gestalterisch oder strukturell
zu verändern, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung
entsteht.
NetProm Ltd kann Domains, Unterseiten, Kategorien oder technische Systeme
austauschen, wenn dies aus wirtschaftlichen, organisatorischen, technischen
oder rechtlichen Gründen sinnvoll erscheint.
Ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestimmten Domain, URL-Struktur, Gestaltung
oder technischen Funktion besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
Beschwerden, Prüfungen und Sperrungen
NetProm
Ltd kann Inhalte bei Beschwerden Dritter, behördlichen Hinweisen, Verdacht auf
Rechtsverletzungen, technischen Risiken oder Verstößen gegen diese AGB
vorübergehend oder dauerhaft sperren, entfernen oder anpassen.
Eine Sperrung oder Entfernung stellt kein Anerkenntnis einer Rechtsverletzung
dar.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Streitigkeiten zwischen Unternehmen,
Kunden, Agenturen, Rechteinhabern oder Dritten abschließend zu prüfen oder zu
entscheiden.
NetProm Ltd kann von Kunden, Agenturen oder Rechteinhabern Nachweise verlangen,
bevor Änderungen, Löschungen oder Wiederveröffentlichungen vorgenommen werden.
Bei missbräuchlichen, falschen oder unberechtigten Beschwerden behält sich
NetProm Ltd vor, die Bearbeitung abzulehnen oder entstandenen Aufwand geltend
zu machen.
NetProm Ltd kann Profile oder Anzeigen aus eigenem Ermessen deaktivieren, wenn
deren Veröffentlichung dem Ruf, der Sicherheit oder dem rechtlichen Interesse
der Plattform schaden könnte.
Datenschutz und Datenverarbeitung
NetProm
Ltd verarbeitet personenbezogene Daten und Unternehmensdaten im Rahmen der
jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bereitstellung der Portale, zur
Veröffentlichung von Unternehmensinformationen, zur Kommunikation, zur
technischen Sicherheit, zur Missbrauchsprävention und zur Verwaltung von
Inhalten.
Soweit Daten öffentlich zugänglich sind oder geschäftliche
Unternehmensinformationen betreffen, kann NetProm Ltd diese im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben erfassen, strukturieren und veröffentlichen.
Personenbezogene Daten von Ansprechpartnern werden nur verarbeitet, soweit
hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder die Daten öffentlich
geschäftlich bereitgestellt wurden.
NetProm Ltd kann technische Dienstleister, Hostinganbieter, IT-Dienstleister,
Sicherheitsdienstleister oder sonstige Auftragsverarbeiter einsetzen, soweit
dies für den Plattformbetrieb erforderlich ist.
Einzelheiten können in einer gesonderten Datenschutzerklärung geregelt werden.
Diese AGB ersetzen keine gesonderte Datenschutzerklärung.
Urheberrechte, Datenbankrechte und
Schutzrechte
Sämtliche
Rechte an den Portalen, Datenbanken, Strukturen, Designs, Quellcodes, Layouts,
Texten, Kategorien, Suchsystemen und technischen Systemen verbleiben bei
NetProm Ltd oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Die Übernahme, Vervielfältigung, systematische Auswertung,
Weiterveröffentlichung, kommerzielle Nutzung oder Weitergabe von
Plattforminhalten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NetProm
Ltd.
Die bloße Veröffentlichung eines Unternehmensprofils räumt dem dargestellten
Unternehmen keine Rechte an der Plattformstruktur, Datenbank, Gestaltung oder
technischen Umsetzung ein.
Kunden und Agenturen dürfen ihnen bereitgestellte Korrekturansichten, Links
oder Veröffentlichungen nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks nutzen.
Marken, Logos und Kennzeichen der dargestellten Unternehmen bleiben Eigentum
der jeweiligen Rechteinhaber. Ihre Nutzung durch NetProm Ltd erfolgt
ausschließlich zur Unternehmensdarstellung und im Rahmen der eingeräumten oder
gesetzlich zulässigen Nutzungsrechte.
Unzulässige Nutzung, Scraping und
automatisierte Zugriffe
Die
automatisierte Erfassung, Auslesung, Vervielfältigung, Spiegelung, Speicherung
oder Weiterverwendung von Daten der Portale durch Scraping, Crawling,
Harvesting, Data-Mining, Bots, Skripte oder vergleichbare Verfahren ist ohne
vorherige schriftliche Genehmigung untersagt.
Untersagt ist insbesondere die systematische Übernahme von Unternehmensdaten,
Kontaktdaten, Branchendaten, Profiltexten, Bildern, Logos, Kategorien oder
technischen Strukturen.
NetProm Ltd ist berechtigt, automatisierte Zugriffe technisch zu blockieren,
IP-Adressen zu sperren, Nutzerkonten einzuschränken und rechtliche Schritte
einzuleiten.
Eine erlaubte Nutzung beschränkt sich auf das gewöhnliche Betrachten der
Portalinhalte im Rahmen der vorgesehenen Online-Funktionen.
Verstöße gegen diese Bestimmung können zivilrechtliche, strafrechtliche und
kostenrechtliche Folgen haben.
Dauerhafte Archivierung und Fortbestand von
Profilen
NetProm
Ltd ist berechtigt, Firmenprofile, Unternehmensinformationen,
Veröffentlichungen und werbliche Darstellungen auch nach Ablauf eines
Agenturvertrages oder einer Werbevereinbarung weiterhin zu speichern, zu
archivieren oder zu veröffentlichen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Ein Anspruch auf vollständige Löschung eines Unternehmensprofils besteht nicht,
sofern die Daten aus öffentlichen Quellen stammen, ein berechtigtes
Informationsinteresse besteht oder gesetzliche Aufbewahrungs- beziehungsweise
Dokumentationsgründe entgegenstehen.
NetProm Ltd kann Profile in aktive, archivierte, reduzierte oder rein
informatorische Darstellungen überführen.
Bezahlte Hervorhebungen, besondere Platzierungen oder erweiterte Werbeelemente
können nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit entfallen, ohne dass das
Grundprofil zwingend gelöscht werden muss.
Berechtigte Korrektur- oder Löschungsanträge werden nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften geprüft.
Höhere Gewalt
NetProm
Ltd haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen oder Ausfälle, die durch
Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs
von NetProm Ltd verursacht werden.
Hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Unruhen,
Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Ausfälle von Internet- oder
Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffe, Serverausfälle, Streiks, Aussperrungen
oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
Für die Dauer eines solchen Ereignisses ruhen etwaige Leistungspflichten,
soweit deren Erfüllung unmöglich oder unzumutbar ist.
NetProm Ltd ist berechtigt, angemessene technische und organisatorische
Maßnahmen zu ergreifen, um den Plattformbetrieb zu schützen oder
wiederherzustellen.
Änderung dieser AGB
NetProm
Ltd ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit
dies aus rechtlichen, technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen
Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist.
Die jeweils aktuelle Fassung kann auf den Portalen veröffentlicht oder auf
andere geeignete Weise bereitgestellt werden.
Für bereits geschlossene Verträge zwischen Agentur und Kunde gelten Änderungen
dieser AGB nur, soweit sie das Verhältnis zu NetProm Ltd als Portalbetreiber
betreffen und keine zwingenden Rechte verletzen.
Nutzt ein Nutzer die Portale nach Veröffentlichung geänderter AGB weiter, kann
dies als Zustimmung zur jeweils aktuellen Fassung gelten, soweit gesetzlich
zulässig.
Wesentliche Änderungen können gesondert kenntlich gemacht werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für
sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen NetProm Ltd und den Nutzern der Portale
gilt das Recht der Republik Türkei, soweit gesetzlich zulässig.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit dem Betrieb der Portale von NetProm Ltd ist der Sitz von
NetProm Ltd in der Republik Türkei, soweit gesetzlich zulässig.
Diese Gerichtsstandsregelung betrifft ausschließlich Streitigkeiten mit NetProm
Ltd als Portalbetreiber. Sie regelt nicht zwingend das Vertragsverhältnis zwischen
Agentur und Kunde, sofern NetProm Ltd an diesem Vertrag nicht beteiligt ist.
Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten, Verbraucherschutzvorschriften oder
international zwingende Regelungen bleiben unberührt.
Soweit eine Bestimmung zum anwendbaren Recht oder Gerichtsstand unwirksam ist,
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Schlussbestimmungen
Sollten
einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar
oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit
zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen
Bestimmung möglichst nahekommt.
Mündliche Nebenabreden mit NetProm Ltd bestehen nicht, sofern sie nicht
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Rechte und Pflichten aus dem Plattformbetrieb können durch NetProm Ltd auf
verbundene Unternehmen, Rechtsnachfolger, technische Dienstleister oder
sonstige geeignete Dritte übertragen werden, soweit schutzwürdige Interessen
der Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Diese AGB bilden die Grundlage für die Nutzung der Portale von NetProm Ltd und
die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen NetProm Ltd, Agenturen, Kunden
und Abrechnungsdienstleistern.
NetProm Ltd behält sich sämtliche Rechte vor, die nicht ausdrücklich eingeräumt
wurden.
Abschließender Hinweis zur Verwendung
Diese
AGB-Fassung wurde als ausführlicher Entwurf anhand der beschriebenen
Geschäftsstruktur erstellt. Da NetProm Ltd, selbständige Agenturen, Kunden,
Rechnungsdienstleister und möglicherweise mehrere Länder beteiligt sind, sollte
die Endfassung vor Veröffentlichung oder Verwendung unbedingt anwaltlich
geprüft werden. Besonders zu prüfen sind die Wirksamkeit der
Haftungsausschlüsse, die Verwendung öffentlicher Daten, Bild- und Logorechte,
Datenschutz, Abtretung von Forderungen, automatische Verlängerungen sowie die
Wahl des türkischen Gerichtsstands.
Ergänzende Detailregelungen zu den einzelnen
Kapiteln
Ergänzung zu Kapitel 1
Die
Bestimmungen sind so auszulegen, dass die technische Rolle von NetProm Ltd als
Portalbetreiberin von den vertrieblichen und kaufmännischen Tätigkeiten der
Agenturen getrennt bleibt.
Soweit in diesen AGB von Kunden gesprochen wird, umfasst dies auch
Auftraggeber, Inserenten, Gewerbetreibende und sonstige Unternehmen, deren
Daten oder Werbung veröffentlicht werden.
Soweit spezielle Vereinbarungen zwischen Agentur und Kunde bestehen, gehen
diese nur im Verhältnis dieser Parteien vor und begründen keine zusätzlichen
Pflichten von NetProm Ltd.
Die Nutzung der Portale setzt voraus, dass Nutzer die private, nicht amtliche
Natur der Plattformen anerkennen.
Diese AGB gelten unabhängig davon, ob die Veröffentlichung unentgeltlich,
entgeltlich, als Teil einer Agenturvereinbarung oder im Rahmen einer
technischen Ausführungsbeauftragung erfolgt.
Ergänzung zu Kapitel 2
Begriffe
sind wirtschaftlich und funktional zu verstehen, damit technische Änderungen
der Plattformen nicht zu einer Änderung der rechtlichen Grundstruktur führen.
Eine Agentur bleibt auch dann selbständig, wenn sie wiederholt
Veröffentlichungen über NetProm Ltd ausführen lässt.
Ein Rechnungsdienstleister wird nicht dadurch zum Verkäufer der Werbeleistung,
dass er Rechnungen erstellt, verwaltet oder versendet.
Ein Portal kann auch aus mehreren Domains, Unterseiten, Kategorien,
Verzeichnissen oder technisch verbundenen Angeboten bestehen.
Die Bezeichnung Werbeanzeige umfasst auch Unternehmensdarstellungen,
Firmenporträts, Brancheneinträge, Premiumeinträge und vergleichbare
Präsentationsformen.
Ergänzung zu Kapitel 3
NetProm
Ltd kann den Plattformbetrieb selbst oder durch technische Dienstleister,
Hostinganbieter, Administratoren, Programmierer oder sonstige
Erfüllungsgehilfen durchführen lassen.Die Betreiberstellung umfasst nicht
automatisch eine Prüfung der kaufmännischen Vereinbarungen zwischen Agenturen
und Kunden.NetProm Ltd darf den Portalbetrieb wirtschaftlich, technisch und
redaktionell nach eigenen Vorstellungen weiterentwickeln.
Die Plattformen dienen der Sichtbarmachung und strukturierten Darstellung von
Unternehmen, nicht der Prüfung oder Bestätigung vertraglicher Ansprüche.
NetProm Ltd ist berechtigt, zur Qualitätssicherung interne Richtlinien für
Inhalte, Kategorien, Dateiformate und Veröffentlichungsarten festzulegen.
Ergänzung zu Kapitel 4
Unternehmen
aus den genannten Regionen können auch dann aufgenommen werden, wenn sie keinen
Sitz in der jeweiligen Region haben, jedoch dort Leistungen anbieten oder
wirtschaftlich auftreten.Die Portale können mehrsprachige, regionale oder
branchenbezogene Darstellungen enthalten.
Die Aufnahme in eine bestimmte Region bedeutet keine behördliche Zuordnung und
keine Bestätigung eines tatsächlichen Geschäftssitzes.Die Zielausrichtung auf
Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol betrifft vor allem die Branchen-
und Nutzerorientierung der Portale.NetProm Ltd kann weitere Länder oder
Regionen in die Plattformstruktur aufnehmen, sofern dies dem Informations- oder
Werbezweck dient.
Ergänzung zu Kapitel 5
Die
Agentur trägt insbesondere die Verantwortung dafür, dass der Kunde vor
Vertragsschluss ausreichend über den Vertragspartner, die Leistung, die
Laufzeit und die Vergütung informiert wird.NetProm Ltd kann von Agenturen
verlangen, dass Auftragsdaten vollständig und nachvollziehbar übermittelt
werden.
Fehlerhafte oder unvollständige Angaben der Agentur gehen nicht zu Lasten von
NetProm Ltd, sofern NetProm Ltd diese nicht verursacht hat.Die Agentur bleibt
Ansprechpartnerin für alle Fragen, die den Vertragsschluss, die Preisgestaltung
oder den Inhalt des Kundenvertrags betreffen.
NetProm Ltd kann die Ausführung ablehnen, wenn die übermittelten Auftragsdaten
widersprüchlich, rechtswidrig oder technisch nicht umsetzbar erscheinen.
Ergänzung zu Kapitel 6
Eine
Vollmacht zugunsten einer Agentur muss eindeutig, schriftlich und auf den
konkreten Umfang bezogen sein.
Allgemeine Zusammenarbeit, wiederholte Auftragsübermittlung oder technische
Ausführung begründen keine Rechtsscheinvollmacht.
Agenturen haben eigene Werbematerialien, Vertragsformulare und
Kommunikationsmittel so zu gestalten, dass keine Verwechslung mit NetProm Ltd
entsteht.
Sollte eine Agentur gegenüber Kunden unzutreffend behaupten, im Namen von
NetProm Ltd zu handeln, ist dies ausschließlich der Agentur zuzurechnen.
NetProm Ltd kann die Zusammenarbeit mit Agenturen beenden, wenn Anhaltspunkte
für irreführende oder rechtswidrige Vertriebspraktiken bestehen.
Ergänzung zu Kapitel 7
Die
Veröffentlichung kann vollständig manuell, teilautomatisiert oder automatisiert
erfolgen.
NetProm Ltd darf Inhalte für mobile Endgeräte, Suchfunktionen, Kategorien,
Vorschauansichten und technische Schnittstellen optimieren.Eine
Veröffentlichung kann auch dann ordnungsgemäß erbracht sein, wenn einzelne
Suchmaschinen oder externe Dienste die Inhalte nicht oder verspätet
indexieren.NetProm Ltd ist berechtigt, aus Gründen der Lesbarkeit oder
Einheitlichkeit Überschriften, Formatierungen und Beschreibungen anzupassen.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass seine Anzeige im Verhältnis zu
anderen Unternehmen bevorzugt dargestellt wird, sofern keine besondere
Hervorhebung ausdrücklich vereinbart wurde.
Ergänzung zu Kapitel 8
Die
bloße Erwähnung einer Broschüre im Vertrag zwischen Agentur und Kunde
verpflichtet NetProm Ltd nicht, eine solche Broschüre zu erstellen.
Wenn eine Printleistung durch eine Agentur oder einen Dritten versprochen
wurde, muss der Kunde Ansprüche hieraus gegenüber diesem Vertragspartner
verfolgen.
NetProm Ltd kann Online-Inhalte auch dann veröffentlichen, wenn eine zusätzlich
vereinbarte Printleistung noch nicht erbracht wurde.
Die digitale Veröffentlichung ist als eigenständige Leistung zu betrachten, sofern
der Agenturvertrag eine Weitergabe an Portalbetreiber erlaubt.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, Druckfreigaben, Korrekturabzüge oder
Auflagenpläne von Printprodukten zu prüfen.
Ergänzung zu Kapitel 9
Die
Verarbeitung öffentlich zugänglicher Informationen dient der Information,
Vergleichbarkeit, Auffindbarkeit und werblichen Präsentation von
Unternehmen.NetProm Ltd kann öffentlich zugängliche Daten mit zusätzlichen
redaktionellen Informationen, Kategorien oder technischen Metadaten ergänzen.
Die Tatsache, dass Informationen öffentlich zugänglich sind, entbindet
Unternehmen nicht davon, Korrekturen mitzuteilen, wenn sie veraltete oder
falsche Angaben feststellen.
NetProm Ltd kann öffentlich zugängliche Daten auch dann weiter nutzen, wenn sie
zuvor im Rahmen eines Werbevertrages erweitert wurden.
Ein bloßes wirtschaftliches Interesse eines Unternehmens an der
Nichtveröffentlichung öffentlich zugänglicher Daten begründet nicht automatisch
einen Löschungsanspruch.
Ergänzung zu Kapitel 10
Firmenprofile
können als Grundprofile, erweiterte Profile, Werbeprofile, Premiumprofile oder
Archivprofile dargestellt werden.
NetProm Ltd kann die Darstellung je nach Datenlage, Vertragsstatus, technischer
Kategorie oder redaktioneller Struktur unterschiedlich ausgestalten.
Ein Unternehmensprofil kann mit Branchen, Schlagwörtern, Regionen,
Suchbegriffen oder Kategorien verknüpft werden.
NetProm Ltd darf Profile zur Verbesserung der Nutzerführung miteinander
verlinken oder in thematische Übersichten einordnen.
Die Darstellung eines Unternehmens begründet keine Empfehlung, Zertifizierung
oder Qualitätsprüfung durch NetProm Ltd.
Ergänzung zu Kapitel 11
Bei
öffentlich abrufbaren Logos oder Bildern geht NetProm Ltd grundsätzlich davon
aus, dass diese der öffentlichen Unternehmensdarstellung dienen.
Werden Bilder aus Kundenwebseiten oder Unternehmensprofilen übernommen, erfolgt
dies ausschließlich zur Illustration des jeweiligen Unternehmensprofils.
NetProm Ltd kann Bildmaterial entfernen, wenn eine Rechteinhaberschaft
plausibel bestritten oder eine Rechtsverletzung nachvollziehbar dargelegt wird.
Der Kunde oder die Agentur ist verpflichtet, NetProm Ltd unverzüglich zu
informieren, wenn bestimmte Medien nicht verwendet werden dürfen.
Soweit Medien durch Dritte angeliefert wurden, ist NetProm Ltd nicht
verpflichtet, deren Rechtekette eigenständig zu recherchieren.
Ergänzung zu Kapitel 12
Die
Rechteeinräumung umfasst auch Zwischenspeicherungen, Backups, technische Kopien
und Darstellungen in Vorschaubildern.
NetProm Ltd darf Inhalte für unterschiedliche Bildschirmgrößen, Dateiformate
und Ladezeiten technisch anpassen.
Die Nutzungsrechte enden nicht automatisch mit dem Ende eines Agenturvertrags,
soweit ein fortbestehendes Informations- oder Archivierungsinteresse besteht.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, soweit
der Anspruch auf einer Pflichtverletzung des Kunden oder der Agentur
beruht.Übermittelte Inhalte dürfen nicht gegen Markenrechte, Urheberrechte,
Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht oder sonstige Rechte
Dritter verstoßen.
Ergänzung zu Kapitel 13
Die
Veröffentlichung auf mehreren Portalen kann der besseren Auffindbarkeit,
regionalen Zuordnung oder technischen Redundanz dienen.NetProm Ltd kann
entscheiden, ob Inhalte zentral gespeichert oder auf mehreren Plattformen
technisch verteilt werden.
Partnerplattformen können eigene technische Vorgaben haben, wodurch
Darstellungen abweichen können.
Eine Veröffentlichung auf einer Partnerplattform begründet kein
Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Partnerplattform, sofern nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
NetProm Ltd kann Inhalte aus Sicherheits-, Qualitäts- oder Rechtsgründen von
einzelnen Partnerportalen entfernen, ohne sie auf allen Portalen löschen zu
müssen.
Ergänzung zu Kapitel 14
Änderungswünsche
sollten möglichst konkret mitgeteilt werden, damit eine zügige Bearbeitung
erfolgen kann.
NetProm Ltd kann Nachweise verlangen, wenn Änderungen Unternehmensname,
Rechtsform, Inhaberschaft, Adresse oder sensible Kontaktdaten betreffen.
Änderungen können abhängig vom System auf mehreren Portalen zeitversetzt
sichtbar werden.
NetProm Ltd ist nicht verantwortlich, wenn Suchmaschinen alte Inhalte
zwischenspeichern oder verzögert aktualisieren.
Änderungswünsche berühren nicht automatisch die Zahlungspflicht aus einem
zwischen Agentur und Kunde bestehenden Vertrag.
Ergänzung zu Kapitel 15
Die
Anzahl der Auflagen kann sich auf digitale Veröffentlichungszyklen,
Aktualisierungen, Abrechnungsperioden oder sonstige vertraglich definierte
Leistungseinheiten beziehen.NetProm Ltd muss nicht prüfen, ob das von der
Agentur gewählte Laufzeitmodell wirtschaftlich angemessen oder marktüblich
ist.Unterschiedliche Kunden können unterschiedliche Laufzeiten und Konditionen
haben, ohne dass hieraus Ansprüche anderer Kunden entstehen.
Die Ausführung durch NetProm Ltd kann auch bei unterschiedlichen Laufzeiten technisch
einheitlich erfolgen.
Soweit Laufzeiten unklar übermittelt werden, kann NetProm Ltd die Agentur um
Klärung bitten oder die Veröffentlichung bis zur Klärung aussetzen.
Ergänzung zu Kapitel 16
Eine
automatische Verlängerung muss im Verhältnis zwischen Agentur und Kunde
vereinbart sein; NetProm Ltd schafft eine solche Verlängerung nicht
eigenständig.
NetProm Ltd kann bei fortbestehendem Auftrag der Agentur von einer
fortbestehenden Ausführungsberechtigung ausgehen.
Bestreitet ein Kunde die Verlängerung, ist die Agentur verpflichtet, die
Vertragsgrundlage zu prüfen und NetProm Ltd erforderliche Hinweise zu geben.
Die weitere Online-Sichtbarkeit eines Grundprofils ist von der bezahlten
Vertragsverlängerung zu unterscheiden.
Eine beendete werbliche Hervorhebung kann in ein allgemeines Unternehmensprofil
übergehen, sofern dies nach diesen AGB zulässig ist.
Ergänzung zu Kapitel 17
Der
Rechnungsaussteller kann im Auftrag der Agentur, des Forderungsinhabers oder
einer sonstigen berechtigten Stelle handeln.
Eine Änderung des Rechnungsausstellers ist möglich, wenn die Abrechnung
organisatorisch, wirtschaftlich oder rechtlich neu strukturiert wird.
Kunden müssen bei Rückfragen zur Rechnung die in der Rechnung genannten
Kontaktdaten oder den bekannten Vertragspartner kontaktieren.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, interne Abrechnungsverhältnisse zwischen
Agentur und Rechnungsdienstleister offenzulegen.
Die technische Veröffentlichung und die kaufmännische Abrechnung können
organisatorisch getrennt voneinander erfolgen.
Ergänzung zu Kapitel 18
Eine
Abtretung kann offen oder, soweit zulässig, im Innenverhältnis vorbereitet
sein; maßgeblich sind Vertrag, Rechnung und gesetzliche Vorgaben.
Der Kunde kann Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an den berechtigten
Zahlungsempfänger leisten.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, die materielle Berechtigung einer Forderung
zu prüfen, wenn NetProm Ltd nicht Forderungsinhaber ist.
Streitigkeiten über Abtretungen, Zahlungsempfänger oder Forderungsbestand sind
zwischen den jeweils beteiligten kaufmännischen Parteien zu klären.
Die Weitergabe von Forderungsdaten kann erforderlich sein, um
Rechnungsstellung, Buchhaltung, Mahnwesen oder rechtliche Prüfung zu
ermöglichen.
Ergänzung zu Kapitel 19
Geschäftskunden
sind gehalten, Rechnungen und Leistungsnachweise sorgfältig zu prüfen und
etwaige Fehler zeitnah mitzuteilen.
Die Veröffentlichung eines Links zur Werbeanzeige kann als Nachweis der
technischen Veröffentlichung dienen.
Zahlungen an einen falsch benannten oder nicht berechtigten Empfänger können zu
Klärungsbedarf führen und sollten unverzüglich angezeigt werden.
Skonto- oder Rabattvereinbarungen müssen ausdrücklich vereinbart sein und
ergeben sich nicht allein aus Kulanz oder früheren Einzelfällen.
NetProm Ltd übernimmt keine Verantwortung für Mahnungen, wenn diese durch den
Forderungsinhaber oder dessen Dienstleister veranlasst werden.
Ergänzung zu Kapitel 20
Der
Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn die Agentur NetProm Ltd wiederholt oder
dauerhaft mit Veröffentlichungen beauftragt.
NetProm Ltd haftet nicht für den Fall, dass eine Agentur Unterlagen nicht
vollständig, verspätet oder falsch übermittelt.
NetProm Ltd haftet nicht für die fehlende Dokumentation eines Verkaufsgesprächs
durch die Agentur.
Die Agentur hat NetProm Ltd von Ansprüchen freizustellen, die auf ihrem eigenen
Vertriebshandeln beruhen.
NetProm Ltd kann bei wiederholten Beschwerden die Zusammenarbeit mit einer
Agentur einschränken oder beenden.
Ergänzung zu Kapitel 21
Eine
Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.Bei Datenverlusten ist die Haftung zusätzlich darauf beschränkt,
was bei ordnungsgemäßer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.NetProm Ltd
haftet nicht für externe Links, Inhalte verlinkter Seiten oder Änderungen auf
Kundenwebseiten.
NetProm Ltd haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde
veraltete oder fehlerhafte Informationen nicht rechtzeitig korrigieren lässt.
Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Organen,
Erfüllungsgehilfen und technischen Dienstleistern von NetProm Ltd.
Ergänzung zu Kapitel 22
Allgemeine
Hinweise zur Zuständigkeit einer Agentur oder eines Rechnungsdienstleisters
stellen keine rechtliche Bewertung dar.
NetProm Ltd kann Dokumente, Links oder technische Nachweise übermitteln, ohne
dadurch Partei eines Forderungsstreits zu werden.
Inkassomaßnahmen dürfen nur von hierzu berechtigten Stellen und im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben betrieben werden.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, für Kunden rechtliche Auskünfte über
Widerruf, Kündigung, Anfechtung oder Forderungsabwehr zu erteilen.
Auch eine interne Prüfung aus Kulanz begründet keine Pflicht, zukünftige Fälle
gleich zu behandeln.
Ergänzung zu Kapitel 23
Wartungsfenster
können angekündigt oder aus Sicherheitsgründen kurzfristig durchgeführt werden.
Bei Systemumstellungen können URLs, Linkstrukturen oder interne Kategorien
verändert werden.NetProm Ltd ist nicht verantwortlich für Ausfälle, die durch
Registrar, Hostinganbieter, DNS-Dienste, Internetprovider oder externe Software
verursacht werden.
Die Plattform kann Sicherheitsmechanismen einsetzen, die bestimmte Zugriffe
blockieren oder begrenzen.
Technische Anpassungen können auch der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben oder
der Vermeidung von Missbrauch dienen.
Ergänzung zu Kapitel 24
Beschwerden
sollten die beanstandete URL, den konkreten Inhalt und den Grund der
Beanstandung enthalten.
Pauschale oder unbelegte Vorwürfe können zurückgewiesen werden.
NetProm Ltd kann bei unklarer Sachlage vorläufige Maßnahmen treffen, ohne eine
endgültige rechtliche Bewertung vorzunehmen.Bei Beschwerden über
Agenturverhalten kann NetProm Ltd die Beschwerde an die Agentur weiterleiten.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, interne Prüfberichte oder
Geschäftsbeziehungen gegenüber Beschwerdeführern offenzulegen.
Ergänzung zu Kapitel 25
Die
Veröffentlichung von Unternehmensdaten kann auf berechtigten Interessen an
Information, Werbung, Dokumentation und Unternehmensauffindbarkeit beruhen.
Für bestimmte Datenverarbeitungen kann eine gesonderte Einwilligung oder ein
gesonderter Vertrag erforderlich sein.
NetProm Ltd kann Logdaten speichern, um Missbrauch zu verhindern, technische
Fehler zu analysieren und Sicherheitsvorfälle aufzuklären.
Daten können gelöscht, gesperrt oder anonymisiert werden, wenn ihre weitere
Verarbeitung nicht mehr erforderlich oder rechtlich unzulässig ist.
Betroffene Personen können ihre gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der
anwendbaren Datenschutzvorschriften geltend machen.
Ergänzung zu Kapitel 26
Die
Zusammenstellung der Datenbank kann als eigene Leistung geschützt sein, auch
wenn einzelne Informationen aus öffentlichen Quellen stammen.
Nutzer dürfen Inhalte nicht so verwenden, dass der Eindruck entsteht, sie
betrieben das Portal oder verfügten über Rechte an der Datenbank.
Die Gestaltung von Profilseiten, Rubriken und Suchsystemen darf nicht ohne
Zustimmung kopiert oder nachgebaut werden.
Rechtehinweise, Quellvermerke oder technische Schutzmaßnahmen dürfen nicht
entfernt oder umgangen werden.
NetProm Ltd kann bei Schutzrechtsverletzungen Unterlassung, Auskunft,
Schadensersatz und Kostenerstattung verlangen.
Ergänzung zu Kapitel 27
Automatisierte
Zugriffe können auch dann unzulässig sein, wenn sie öffentlich sichtbare Daten
betreffen.
Die Nutzung gewöhnlicher Suchmaschinen-Crawler kann zulässig sein, soweit
NetProm Ltd diese nicht technisch untersagt.
NetProm Ltd kann robots.txt, Captcha, Rate-Limits oder andere technische
Maßnahmen einsetzen.
Eine Genehmigung für automatisierte Nutzung muss Umfang, Zweck, Frequenz und
Datenarten ausdrücklich festlegen.
Unberechtigte Massenzugriffe können als Eingriff in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb bewertet werden.
Ergänzung zu Kapitel 28
Archivprofile
können gegenüber aktiven Werbeprofilen reduziert dargestellt werden.
NetProm Ltd kann historische Daten kennzeichnen, aktualisieren oder durch
neuere Informationen ergänzen.
Ein Löschungsantrag muss konkret begründen, warum eine weitere Veröffentlichung
unzulässig sein soll.
NetProm Ltd kann öffentliche Registerdaten solange darstellen, wie diese in
öffentlichen Quellen zugänglich sind oder ein Informationsinteresse besteht.
Die Entfernung kostenpflichtiger Werbeelemente bedeutet nicht automatisch die
Entfernung des gesamten Unternehmensprofils.
Ergänzung zu Kapitel 29
Höhere
Gewalt kann auch vorliegen, wenn Dienstleister von NetProm Ltd betroffen sind.
Bei länger andauernden Störungen kann NetProm Ltd angemessene Ersatzmaßnahmen
treffen.
Kurzzeitige Unterbrechungen verlängern eine Veröffentlichungsdauer nicht
automatisch, sofern die wesentliche Leistung erbracht bleibt.
NetProm Ltd ist berechtigt, zur Abwehr von Cyberangriffen Portale zeitweise zu
deaktivieren.
Schadensersatzansprüche wegen höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
Ergänzung zu Kapitel 30
Änderungen
können erforderlich werden, wenn neue Portale, neue technische Funktionen oder
neue rechtliche Anforderungen entstehen.
NetProm Ltd kann veraltete Fassungen archivieren und durch neue Fassungen
ersetzen.
Bei Widersprüchen zwischen älteren und neueren Fassungen gilt für zukünftige
Plattformnutzungen die jeweils aktuelle Fassung.
Änderungen der AGB ändern nicht rückwirkend den Inhalt eines zwischen Agentur
und Kunde geschlossenen Vertrages.
NetProm Ltd kann besondere Hinweise zu wesentlichen Änderungen auf der
Plattform veröffentlichen.
Ergänzung zu Kapitel 31
Die
Wahl türkischen Rechts soll die Rechtsbeziehung zu NetProm Ltd als
Portalbetreiberin vereinheitlichen.
Bei internationalen Sachverhalten können zwingende Vorschriften anderer Staaten
dennoch Anwendung finden.
Die Gerichtsstandsklausel ist nicht als Regelung für Agentur-Kunden-Verträge zu
verstehen, wenn NetProm Ltd daran nicht beteiligt ist.
Soweit ein Gericht die Klausel teilweise für unwirksam hält, soll die zulässige
Regelung im größtmöglichen Umfang bestehen bleiben.
NetProm Ltd bleibt berechtigt, Ansprüche auch an einem anderen gesetzlich
zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen, sofern dies zwingend oder
zweckmäßig ist.
Ergänzung zu Kapitel 32
Überschriften
dienen nur der Übersicht und beeinflussen die Auslegung der Klauseln nicht.
Soweit Schriftform vorgesehen ist, genügt elektronische Textform, wenn
gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich notarielle oder eigenhändige Form
verlangt wird.
Rechte von NetProm Ltd können auch durch Rechtsnachfolger oder beauftragte
Dienstleister wahrgenommen werden.Das Unterlassen der Geltendmachung eines
Rechts gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.
Diese AGB sollen so ausgelegt werden, dass die wirtschaftliche Trennung
zwischen Agentur, Kunde, NetProm Ltd und Rechnungsdienstleistern bestmöglich
erhalten bleibt.
Praktische
Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
|
Beteiligter |
Kernverantwortung |
|
Agentur |
Akquise, Beratung, Vertragsabschluss, Preis,
Laufzeit, Auflagen, Zusagen, Kündigungen, Sondervereinbarungen,
Forderungsinhaberschaft. |
|
NetProm Ltd |
Technische Plattform, Veröffentlichung, Darstellung,
Pflege, Strukturierung, Archivierung und Portalbetrieb. |
|
Rechnungsdienstleister |
Erstellung, Versand und Verwaltung von Rechnungen im
Auftrag des berechtigten Unternehmens, ohne eigene Verantwortung für den
Vertragsschluss. |
|
Kunde |
Prüfung von Vertrag, Rechnung, Veröffentlichung,
Unternehmensdaten und Änderungswünschen sowie rechtzeitige Beanstandung. |
|
Inkassobüro/Rechtsanwalt |
Geltendmachung von Forderungen ausschließlich im
Auftrag des Forderungsinhabers oder sonst Berechtigten. |
Zusätzliche
Klarstellung zum Agenturvertrag
Wenn eine Agentur in
ihren Vertragsunterlagen vorsieht, dass Leistungen an Dritte, Portalbetreiber,
Rechnungsunternehmen oder technische Dienstleister weitergegeben werden dürfen,
berechtigt dies die Agentur zur Einschaltung von NetProm Ltd als ausführendem
Portalbetreiber. Dadurch wird NetProm Ltd nicht automatisch zur Vertragspartei
des Kunden
Die
Weitergabe eines Auftrages an NetProm Ltd dient der praktischen Durchführung
der Veröffentlichung. Sie ersetzt nicht die vertragliche Verantwortung der
Agentur gegenüber dem Kunden.
Der Kunde muss sich bei Einwendungen gegen das Zustandekommen des Vertrages an
die Agentur wenden, weil NetProm Ltd nicht an den Verkaufsgesprächen beteiligt
ist und deren Inhalt nicht vollständig kontrollieren kann.
NetProm Ltd kann die Ausführung auf Grundlage der von der Agentur übermittelten
Daten vornehmen, ohne jeden einzelnen Punkt des Agenturvertrages rechtlich zu
prüfen.
Wird NetProm Ltd von einer Agentur beauftragt, eine Werbeanzeige zu
veröffentlichen, darf NetProm Ltd davon ausgehen, dass die Agentur zur
Weitergabe der Daten und Inhalte berechtigt ist, sofern keine gegenteiligen
Hinweise vorliegen.
Zusätzliche
Klarstellung zu Rechnungs- und Abrechnungsstellen
Rechnungsunternehmen,
Buchhaltungsstellen oder Finanzdienstleister können organisatorisch
eingeschaltet werden, ohne dass sie die Verantwortung für den Vertrieb oder das
Zustandekommen des Kundenvertrages übernehmen.Die Nennung eines
Rechnungsdienstleisters auf einer Rechnung bedeutet nicht, dass dieser
sämtliche Aussagen der Agentur kennt, geprüft hat oder bestätigt.
Der Rechnungsempfänger kann Einwendungen erheben; diese sind jedoch an den
Forderungsinhaber oder denjenigen Vertragspartner zu richten, der den Vertrag
geschlossen hat.
NetProm Ltd und der Rechnungsdienstleister dürfen sich auf die Angaben der
Agentur verlassen, solange keine konkreten Hinweise auf offensichtliche Fehler
oder Missbrauch bestehen.
Eine spätere Änderung des Abrechnungsdienstleisters lässt die Veröffentlichung
und die zugrunde liegende Forderung unberührt, sofern die Forderung dem Grunde
nach besteht.
Prüfhinweis vor
Verwendung
Diese Fassung ist
bewusst umfangreich erstellt, damit die Besonderheiten des Geschäftsmodells
abgebildet werden. Sie sollte vor Veröffentlichung jedoch sprachlich,
rechtlich, steuerlich und datenschutzrechtlich geprüft werden.Besonders
wichtig ist, dass Verträge, Rechnungen, E-Mails und Webseiten später nicht im
Widerspruch zu diesen AGB stehen. Wenn NetProm Ltd nicht Vertragspartner des
Kunden sein soll, müssen alle Unterlagen diese Trennung ebenfalls klar erkennen
lassen.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können zwingende Regelungen aus
Deutschland, Österreich, der Schweiz, Südtirol, der Türkei oder anderen Staaten
relevant sein. Diese AGB können solche Einzelfallprüfungen nicht ersetzen.
Die Wirksamkeit einzelner Haftungs- und Gerichtsstandsklauseln hängt vom
konkreten Vertragspartner, der Unternehmereigenschaft des Kunden, der
tatsächlichen Kommunikation und der jeweils anwendbaren Rechtsordnung ab.
Vor allem die Nutzung von Bildern, Logos und öffentlichen Unternehmensdaten
sollte im Zusammenspiel mit Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht und
Wettbewerbsrecht anwaltlich geprüft werden.
Anhang:
Ausführliche Musterklauseln zur operativen Umsetzung
Musterklausel zur
Übermittlung durch Agenturen
Die Agentur hat
NetProm Ltd alle zur Veröffentlichung erforderlichen Daten vollständig, richtig
und in technisch verwertbarer Form zu übermitteln. Dazu gehören insbesondere
Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten, gewünschte Branche, Leistungsbeschreibung,
Bilder, Logos, Videos, Laufzeitinformationen und sonstige
veröffentlichungsrelevante Angaben.
NetProm
Ltd darf die Veröffentlichung auf Grundlage der übermittelten Daten vornehmen
und ist nicht verpflichtet, die wirtschaftliche oder rechtliche Richtigkeit des
Agenturvertrages eigenständig zu prüfen.
Übermittelt die Agentur unvollständige oder widersprüchliche Daten, darf
NetProm Ltd die Veröffentlichung zurückstellen, ergänzende Informationen
anfordern oder eine angemessene eigene Darstellung auf Grundlage öffentlich
zugänglicher Daten erstellen.
Die Agentur bestätigt mit jeder Übermittlung, dass sie zur Weitergabe der Daten
und Inhalte an NetProm Ltd berechtigt ist und dass die Veröffentlichung im
Rahmen der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung erfolgen darf.Fehler, die
auf unrichtigen oder verspäteten Angaben der Agentur beruhen, gelten nicht als
Pflichtverletzung von NetProm Ltd.
Musterklausel zur
Kundenkommunikation
Kundenanfragen, die
den Vertragsschluss, die Preisvereinbarung, die Laufzeit, Kündigungsfristen,
Rabatte oder Sonderzusagen betreffen, sind grundsätzlich an die jeweilige
Agentur weiterzuleiten.
NetProm
Ltd kann Kunden auf Wunsch technische Informationen zur veröffentlichten
Anzeige, zum Link, zur Sichtbarkeit oder zu Änderungsmöglichkeiten geben, ohne
dadurch eine Verantwortung für den Agenturvertrag zu übernehmen.Äußerungen von
NetProm Ltd zur technischen Veröffentlichung dürfen nicht als Anerkenntnis der
Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Agenturvertrages verstanden werden.
Soweit NetProm Ltd Kundeninformationen entgegennimmt, erfolgt dies zur internen
Dokumentation und gegebenenfalls zur Weiterleitung an die zuständige Agentur
oder den zuständigen Forderungsinhaber.
Eine Kulanzentscheidung im Einzelfall begründet keinen Anspruch auf
gleichartige Behandlung in künftigen oder anderen Fällen.
Musterklausel zur
Leistungsdokumentation
NetProm Ltd kann die
Erbringung der Veröffentlichungsleistung durch Screenshots, Links,
Systemprotokolle, Veröffentlichungsdaten, Änderungsvermerke oder sonstige
technische Nachweise dokumentieren.
Der
Nachweis einer veröffentlichten URL oder eines sichtbaren Firmenprofils kann
als Beleg der technischen Leistungserbringung dienen.
NetProm Ltd ist nicht verpflichtet, dem Kunden laufende Zugriffszahlen,
Klickzahlen oder Reichweitennachweise bereitzustellen, sofern dies nicht
ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Leistung gilt nicht allein deshalb als mangelhaft, weil der Kunde mit der
Anzahl der Anfragen, Klicks oder geschäftlichen Ergebnisse unzufrieden ist.
Technische Nachweise können auch gegenüber Agenturen, Rechnungsdienstleistern
oder berechtigten Forderungsinhabern verwendet werden.
Musterklausel zur
inhaltlichen Verantwortung
Die inhaltliche
Verantwortung für übermittelte Unternehmensbeschreibungen, Werbeaussagen,
Leistungsversprechen, Qualifikationen, Preisangaben oder sonstige Angaben liegt
beim Kunden beziehungsweise bei der Agentur, die diese Inhalte übermittelt hat.NetProm
Ltd übernimmt keine Pflicht zur Prüfung, ob beworbene Leistungen tatsächlich
erbracht werden, behördlich erlaubt sind oder den wettbewerbsrechtlichen
Vorgaben des jeweiligen Landes entsprechen.
NetProm Ltd kann offensichtlich rechtswidrige, irreführende, diskriminierende,
beleidigende oder sonst unzulässige Inhalte ablehnen oder entfernen.
Eine Veröffentlichung bedeutet keine fachliche, rechtliche oder wirtschaftliche
Bestätigung des Inhalts durch NetProm Ltd.
Der Kunde und die Agentur sind verpflichtet, NetProm Ltd von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die aus unzulässigen oder rechtsverletzenden Inhalten entstehen.
Musterklausel zur
Beendigung der Veröffentlichung
NetProm Ltd kann eine
werbliche Hervorhebung nach Ablauf der vereinbarten Veröffentlichungsdauer
entfernen oder in ein allgemeines Unternehmensprofil überführen.
Ein
allgemeines Unternehmensprofil kann weiterhin bestehen bleiben, soweit es auf
öffentlichen Daten, berechtigtem Informationsinteresse oder archivierten
Veröffentlichungsdaten beruht.
Die Beendigung der bezahlten Werbeleistung führt nicht automatisch zur Löschung
sämtlicher Unternehmensdaten.
Löschungsanträge sind konkret zu begründen und werden nach den gesetzlichen
Voraussetzungen geprüft.
NetProm Ltd kann Inhalte löschen, sperren oder archivieren, wenn dies aus
rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen oder reputationsbezogenen Gründen
erforderlich erscheint.
Musterklausel zur
Abgrenzung bei Streitigkeiten
Kommt es zu
Streitigkeiten zwischen Kunde und Agentur, bleibt NetProm Ltd grundsätzlich
außerhalb dieses Vertragsverhältnisses.
NetProm
Ltd ist nicht verpflichtet, als Schlichtungsstelle, Gutachter oder Entscheider
zwischen Agentur und Kunde aufzutreten.
NetProm Ltd kann jedoch technische Informationen über die Veröffentlichung
bereitstellen, soweit dies zumutbar und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Die Agentur hat NetProm Ltd über wesentliche gerichtliche oder
außergerichtliche Streitigkeiten zu informieren, soweit diese die
Veröffentlichung auf dem Portal betreffen.
NetProm Ltd kann bei ungeklärten Streitigkeiten Veröffentlichungen
vorübergehend deaktivieren, ohne dadurch eine rechtliche Bewertung vorzunehmen.
Musterklausel zur
Plattformintegrität
NetProm Ltd ist
berechtigt, Maßnahmen zum Schutz der technischen Integrität, Sicherheit und
Reputation der Plattform zu ergreifen.
Dazu
gehören die Entfernung schädlicher Inhalte, die Sperrung manipulativer
Zugriffe, die Ablehnung rechtswidriger Werbeaussagen und die Einschränkung
missbräuchlicher Nutzung.
NetProm Ltd kann Veröffentlichungen ablehnen, wenn sie geeignet sind, Nutzer zu
täuschen, Rechte Dritter zu verletzen oder den Eindruck einer amtlichen Stelle
zu erwecken.
Kunden und Agenturen dürfen die Portale nicht zur Verbreitung von
Schadsoftware, Spam, betrügerischen Angeboten oder rechtswidrigen Inhalten
verwenden.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann NetProm Ltd die Zusammenarbeit mit der
betroffenen Agentur oder dem betroffenen Kunden sofort beenden.
Endgültiger
Arbeitsvermerk
Diese erweiterte
Fassung bildet die besprochene Struktur vollständig ab: NetProm Ltd als
Portalbetreiberin, selbständige Agenturen als Vertragspartner der Kunden,
externe Rechnungs- und Abrechnungsdienstleister, öffentliche Datenquellen,
Bilder, Logos, Videos, dauerhafte Profile, Partnerportale, Haftungsabgrenzung,
keine Rechtsberatung, kein Inkasso und türkischer Gerichtsstand.
Die
Fassung ist bewusst ausführlich, damit die Rollenverteilung in internen
Abläufen, Kundenkommunikation, Rechnungsstellung und späterer rechtlicher
Prüfung nachvollziehbar bleibt.
Für die tatsächliche Verwendung sollten die konkreten Firmendaten, Anschrift,
Rechtsform, Webseiten, Datenschutzangaben, Rechnungsabläufe und Agenturverträge
ergänzt beziehungsweise abgestimmt werden.
Wichtig ist, dass auch die Verträge der Agenturen, Rechnungen, E-Mails,
Mahnungen und Webseiten dieselbe Rollenverteilung verwenden, damit kein
Widerspruch entsteht.
Diese Datei ist daher als umfassende Grundlage für eine anwaltliche Endprüfung
und operative Anpassung gedacht.